2020 gibt es für niedergelassene Ärztinnen geregelte Arbeitszeiten und verbesserte Arbeitsbedingungen

Monika Buchalik | Niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollten im Jahr 2020 ebenso wie alle anderen Berufstätigen ein Recht auf geregelte Arbeitszeiten haben. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir die Etablierung flächendeckender Bereitschaftsdienstzentralen und die Stärkung der Selbständigkeit durch die Schaffung eines angemessenen und kalkulierbaren Honorars. Eine schlechte Honorierung behindert die freie Entfaltung in eigenverantwortlicher Selbständigkeit und reduziert den Anreiz zur Niederlassung.

Um eine Abwanderung von gut ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten in Behörden und Unternehmen, Krankenkassen, pharmazeutische Industrie, Gesundheitsämter oder ins Ausland zu verhindern und damit Ressourcen für die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu verschwenden, müssen im niedergelassenen Bereich bis zum Jahr 2020 zwei wesentliche Faktoren verbessert werden:

1. Verbesserung der Arbeitsbedingungen durch die Etablierung flächendeckender Bereitschaftsdienstzentralen (Notdienstzentralen). Es kann nicht sein, dass zum Beispiel Hausärztinnen und Hausärzte mit betreuungspflichtigen Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen tagtäglich 24 Stunden lang für die medizinische Versorgung ihrer Patientinnen und Patienten zuständig sind und ihnen damit ein geregeltes Privatleben unmöglich gemacht wird. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte haben ebenso wie alle anderen Berufstätigen ein Recht auf geregelte Arbeitszeiten, die Arbeitszeitbegrenzungen beinhalten. Um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir Bereitschaftsdienstzentralen, in denen diensttuende Bereitschaftsdienstärztinnen und -ärzte außerhalb der Praxissprechstundenzeiten während der Woche und an Wochenenden sowie Feiertagen die medizinische Versorgung der Bevölkerung übernehmen und somit die Niedergelassenen entlasten und ihnen ein ungestörtes Familien- bzw. Privatleben ermöglichen.

2. Stärkung der Selbständigkeit durch die Schaffung eines angemessenen und kalkulierbaren Honorars.
Die Selbständigkeit ermöglicht niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten maximale Flexibilität, wenn es darum geht, sich privaten Umständen, wie zum Beispiel der Betreuung von Kindern und der Pflege von Familienangehörigen, anzupassen. Im Gegensatz zum abhängigen Angestelltenverhältnis in Kliniken, Medizinischen Versorgungszentren, Praxen, Behörden und Unternehmen besitzen Ärztinnen und Ärzte in eigener Praxis wertvolle Selbstbestimmungsmöglichkeiten. Sie sind unabhängig und können ihre Arbeitszeit zum Beispiel dem Stundenplan ihrer Kinder anpassen. Außerdem ist es ihnen möglich, zum Beispiel während der Schwangerschaft, während Kindererziehungszeiten oder während Pflegezeiten von Familienangehörigen Vertreter/innen, Entlastungsassistenten/innen und Haushaltshilfen anzustellen. Hierzu benötigen sie allerdings ein angemessenes und kalkulierbares Honorar. Eine schlechte Honorierung behindert die freie Entfaltung in eigenverantwortlicher Selbständigkeit und reduziert den Anreiz zur Niederlassung.

Fazit: Damit auch in Zukunft die wohnortnahe medizinische Versorgung der Bevölkerung auf hohem Niveau gewährleisten werden kann, müssen sowohl die Arbeitsbedingungen für Niedergelassene verbessert als auch die Selbständigkeit mit angemessenem und kalkulierbarem Honorar gestärkt werden. Erst wenn beide Faktoren stimmen, kann dem drohenden Ärztemangel effektiv entgegengewirkt werden, da – rein ökonomisch gesehen – Ärztinnen nicht mehr auf Teilzeitstellen als Notlösung zurückgreifen müssen.
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