Bei Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen fehlt der weibliche Blick
Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. fordert Um-Denken und Neu-Handeln bei Einsatz von Zertifizierungsverfahren und Leitlinien
Köln, den 3. März 2004
Den fehlenden Blick auf die geschlechterdifferenten Aspekte bei Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen kritisierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des von Prof. Dr. Babette Simon und Dr. Kirstin Börchers organisierten Satellitensymposiums "Der blinde Fleck im Qualitätsmanagement" des Deutschen Ärztinnenbundes e.V. am 3. März 2004 in Hamburg.
Obwohl 1999 schon die Mitgliedsstaaten der EU in der Ratifizierung des Amsterdamer Vertrages sich verpflichtet haben, "Bei allen ...genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern« ist von Gender Mainstreaming im deutschen Gesundheitswesen nicht die Rede.
Seit Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes 2002 wird in § 135 SGB V der Aufbau und die Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement gefordert. Das deutsche Zertifizierungs-verfahren KTQ ( Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus) ist seit rund zwei Jahren im Routinebetrieb. Die Kategorien, nach denen KTQ-Zertifizierung durchgeführt wird, beinhalten die Patientenorientierung in der Krankenversorgung, die Mitarbeiterorientierung, Sicherheit im Krankenhaus, das Informationswesen, die Krankenhausführung und das Qualitätsmanagement. In keiner der rund 700 Kriterienfragen der Kategorien werden genderbezogene Fragen gestellt. Obwohl doch Patientinnen nachweislich teilweise andere Bedürfnisse haben als Patienten. In den veröffentlichten Qualitätsberichten der zertifizierten Kliniken auf der Homepage von KTQ ist die Geschlechterperspektive schlicht kein Thema.
Organisationen, die Leitlinien entwerfen und bewerten, wie die AWMF und die Leitlinien-Clearingsstelle des ÄZQ, müssen endlich Genderaspekte berücksichtigen. Dass Frauenherzen ganz anders schlagen, ist aus wissenschaftlicher Sicht schon seit Jahren anerkannt. Erleiden Frauen z.B. einen Herzinfarkt, äußert sich das oft ganz anders als bei Männern. Bei Frauen kündigt sich ein Herzinfarkt häufiger über Übelkeit, Druckgefühl im Oberbauch, Engegefühl im Hals oder Rückenschmerzen an.
Wird dies nicht berücksichtigt und in Leitlinien nicht thematisiert - wie in der Leitlinie Koronare Herzkrankheit - geht wertvolle Zeit ungenutzt verloren. So ist die Sterblichkeit gerade bei jüngeren Frauen an Herzinfarkt vergleichsweise höher.
"Jede personenbezogene Statistik muss geschlechtsspezifisch sein" Dieser zitierte Artikel 10 des schwedischen Statistikgesetzes stammt aus dem Jahr 1994. Meilenweit davon entfernt sind die Publikationen der externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V. Der BQS-Report 2001 "Qualität sichtbar machen" der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung übersieht geschlechtsspezifische Unterschiede von Krankheit, Gesundheit und Gesundheitsverhalten. Zwingende Voraussetzung zur Beurteilung der gesundheitlichen Situation von Frauen und Männern ist eine sorgfältige Datenerhebung, eine sog. Gender-Analyse.
Das in Gründung befindliche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit, welches durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.1.2004 neu geschaffen wurde, soll nach Meinung des Deutschen Ärztinnenbundes in besonderem Maße gendergerecht besetzt und ausgestaltet werden.
Der deutsche Ärztinnenbund fordert alle politisch Verantwortlichen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene und die Standesorganisationen der Ärzteschaft dringend auf, Verantwortung zu übernehmen und den Genderaspekt in allen Bereichen zu verwirklichen. Dafür müssen alle Entscheidungspositionen aber auch möglichst paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden. denn der weibliche Blick ist auch erforderlich, damit die unterschiedlichen Bedürfnisse von Männern und Frauen berücksichtigt werden können.
Köln, den 3. März 2004
Den fehlenden Blick auf die geschlechterdifferenten Aspekte bei Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen kritisierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer des von Prof. Dr. Babette Simon und Dr. Kirstin Börchers organisierten Satellitensymposiums "Der blinde Fleck im Qualitätsmanagement" des Deutschen Ärztinnenbundes e.V. am 3. März 2004 in Hamburg.
Obwohl 1999 schon die Mitgliedsstaaten der EU in der Ratifizierung des Amsterdamer Vertrages sich verpflichtet haben, "Bei allen ...genannten Tätigkeiten wirkt die Gemeinschaft darauf hin, Ungleichheiten zu beseitigen und die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern« ist von Gender Mainstreaming im deutschen Gesundheitswesen nicht die Rede.
Seit Inkrafttreten des Gesundheitsreformgesetzes 2002 wird in § 135 SGB V der Aufbau und die Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement gefordert. Das deutsche Zertifizierungs-verfahren KTQ ( Kooperation für Transparenz und Qualität im Krankenhaus) ist seit rund zwei Jahren im Routinebetrieb. Die Kategorien, nach denen KTQ-Zertifizierung durchgeführt wird, beinhalten die Patientenorientierung in der Krankenversorgung, die Mitarbeiterorientierung, Sicherheit im Krankenhaus, das Informationswesen, die Krankenhausführung und das Qualitätsmanagement. In keiner der rund 700 Kriterienfragen der Kategorien werden genderbezogene Fragen gestellt. Obwohl doch Patientinnen nachweislich teilweise andere Bedürfnisse haben als Patienten. In den veröffentlichten Qualitätsberichten der zertifizierten Kliniken auf der Homepage von KTQ ist die Geschlechterperspektive schlicht kein Thema.
Organisationen, die Leitlinien entwerfen und bewerten, wie die AWMF und die Leitlinien-Clearingsstelle des ÄZQ, müssen endlich Genderaspekte berücksichtigen. Dass Frauenherzen ganz anders schlagen, ist aus wissenschaftlicher Sicht schon seit Jahren anerkannt. Erleiden Frauen z.B. einen Herzinfarkt, äußert sich das oft ganz anders als bei Männern. Bei Frauen kündigt sich ein Herzinfarkt häufiger über Übelkeit, Druckgefühl im Oberbauch, Engegefühl im Hals oder Rückenschmerzen an.
Wird dies nicht berücksichtigt und in Leitlinien nicht thematisiert - wie in der Leitlinie Koronare Herzkrankheit - geht wertvolle Zeit ungenutzt verloren. So ist die Sterblichkeit gerade bei jüngeren Frauen an Herzinfarkt vergleichsweise höher.
"Jede personenbezogene Statistik muss geschlechtsspezifisch sein" Dieser zitierte Artikel 10 des schwedischen Statistikgesetzes stammt aus dem Jahr 1994. Meilenweit davon entfernt sind die Publikationen der externen Qualitätssicherung nach § 137 SGB V. Der BQS-Report 2001 "Qualität sichtbar machen" der Bundesgeschäftsstelle Qualitätssicherung übersieht geschlechtsspezifische Unterschiede von Krankheit, Gesundheit und Gesundheitsverhalten. Zwingende Voraussetzung zur Beurteilung der gesundheitlichen Situation von Frauen und Männern ist eine sorgfältige Datenerhebung, eine sog. Gender-Analyse.
Das in Gründung befindliche Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit, welches durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung zum 1.1.2004 neu geschaffen wurde, soll nach Meinung des Deutschen Ärztinnenbundes in besonderem Maße gendergerecht besetzt und ausgestaltet werden.
Der deutsche Ärztinnenbund fordert alle politisch Verantwortlichen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene und die Standesorganisationen der Ärzteschaft dringend auf, Verantwortung zu übernehmen und den Genderaspekt in allen Bereichen zu verwirklichen. Dafür müssen alle Entscheidungspositionen aber auch möglichst paritätisch mit Männern und Frauen besetzt werden. denn der weibliche Blick ist auch erforderlich, damit die unterschiedlichen Bedürfnisse von Männern und Frauen berücksichtigt werden können.
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Zuletzt bearbeitet 05.08.2004 12:35 Uhr
