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Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Bereitschaftsdienst in Krankenhäusern ist Arbeitszeit

Köln, 9.9.03
Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) begrüßt das heutige Urteil des Europäischen Gerichtshofes, nach dem Bereitschaftsdienste von Ärztinnen und Ärzten als Arbeitszeit gelten. "Diese Regelung erleichtert auch den Medizinerinnen mit Kindern ihren selbstbestimmten Lebens- und Berufsweg, da sie nun nicht mehr zwischen Karriere und Beruf wählen müssen," so die Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes Dr. Astrid Bühren. Der ärztliche Beruf wird wieder attraktiver. Somit war das Urteil ein richtiges Signal in der Zeit des drohenden Ärztinnen- und Ärztemangels: Dr. Bühren: "Der Wiedereinstieg in den Beruf wird nun ebenfalls den ca. 20000 Ärztinnen zwischen 26 und 59 Jahren erleichtert, die aufgrund der schlechten Rahmenbedingungen aktuell ihren Beruf nicht ausüben. Ebenso kommt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes den Patientinnen und Patienten zugute, die zukünftig von ausgeruhteren Ärztinnen und Ärzten mehr ärztliche Versorgung und Zuwendung erfahren können."

Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. ist ein politisch unabhängiger Zusammenschluss von Ärztinnen und Zahnärztinnen, bundesweit vertreten mit Hauptsitz in Köln.

Der DÄB setzt sich ein für:
  • Chancengleichheit von Ärztinnen in Beruf und Gesellschaft
  • Wissenschaftliche Tätigkeit von Ärztinnen an Hochschulen und Universitäten
  • Gender Mainstreaming in der Medizin
  • Frauengesundheitsforschung
  • Frauen-, Familien- und Gesundheitspolitische Themen im Rahmen der Gesetzgebung und in der Berufspolitik.
Zuletzt bearbeitet 05.08.2004 13:12 Uhr