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Deutscher Ärztinnenbund begrüßt Zulassung von Mifepriston, aber warnt vor überzogenen Erwartungen


Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) begrüßt ausdrücklich, daß das Präparat Mifegyne (früher: RU  486) ab sofort auch Frauen in Deutschland zur medikamentösen Beendigung eines Schwangerschaftsabbruchs zur Verfügung steht. Bereits seit Anfang der 90er Jahre hatte sich der DÄB noch unter seiner damaligen Präsidentin, der Gynäkologin Dr. Ingeborg Retzlaff, für die Zulassung von RU  486 in Deutschland eingesetzt. Die derzeitige DÄB-Präsidentin Dr. Astrid Bühren warnt jedoch vor überzogenen Erwartungen:" Mifegyne ist in erster Linie eine andere Methode zur Ausführung eines Schwangerschaftsabbruchs. Es muß genau abgewogen werden, für welche Frauen die Einnahme dieses Hormonpräparates und für welche Frauen eher der chirurgische Abbruch in Frage kommt."

Rein medizinisch gesehen ist ein Schwangerschaftsabbruch durch den im Präparat Mifegyne enthaltenen Wirkstoff Mifepriston für den Körper einer Frau ein schonenderes Verfahren als ein Schwangerschaftsabbruch, der mechanisch in Narkose vorgenommen wird. Da sich der Abbruch nach der Einnahme von Mifepriston durch die Patientin jedoch über mehrere Tage hinzieht, kann er psychisch primär wesentlich belastender sein als ein von Arzt oder Ärztin vorgenommener Schwangerschaftsabbruch. Der Deutsche Ärztinnenbund weist deshalb ausdrücklich darauf hin, wie wichtig die individuelle Auswahl der geeigneten Methode ist. Der Einsatz von Mifepriston ist vor allem bei jüngeren Frauen ohne Risikofaktoren in der Frühphase der Schwangerschaft möglich. Durch die Einnahme des Wirkstoffs bildet sich die Gebärmutterschleimhaut zurück und die befruchtete Eizelle wird von der Gebärmutterwand gelöst. Etwa eineinhalb bis zwei Tage danach werden dann durch Einnahme von Prostaglandinen Wehen und eine Art künstliche Fehlgeburt ausgelöst.

DÄB-Präsidentin Dr. Astrid Bühren:" Dieses Verfahren darf - wie auch in anderen Ländern - nur unter ärztlicher Aufsicht angewandt werden. Niemand darf glauben, daß jetzt ein Schwangerschaftsabbruch im Do-it-yourself-Verfahren möglich ist. Der Deutsche Ärztinnenbund hat sich in den letzten Jahren jedoch nachdrücklich darum bemüht, daß wirklich alle medizinisch geeigneten Methoden des Schwangerschaftsabbruchs für Patientinnen auch verordnet werden können." Nach einer Schwangerschafts-Konfliktberatung und der Ausstellung des Beratungsscheins müssen die behandelnde Ärztin oder der behandelnde Arzt und die Schwangere die für sie geeignete am besten geeignete Methode des Abbruchs wählen.
Zuletzt bearbeitet 22.09.2004 21:27 Uhr