Ministerin Manuela Schwesig diskutierte mit Frauenverbänden über das geplante Gesetz für mehr Frauen in Führungspositionen

Pressemitteilung
08.05.2014
Ministerin Manuela Schwesig mit Vertreterinnen von Frauenverbänden. Rechts neben der Ministerin: Prof. Dr. med. Gabriele Kaczmarczyk (DÄB)
Foto: BMFSFJ
Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig setzte am 8. Mai den Dialog über das geplante Gesetz für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen mit den Vertreterinnen der Frauenverbände fort. Besprochen wurde das Gesetzesvorhaben und Möglichkeiten der Beteiligung. Ebenfalls thematisiert wurden das geplante ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus.

Nach den ersten Gesprächen der Bundesfamilienministerin mit Vertreterinnen und Vertretern der Wirtschaftsverbände am 06. Mai berichteten die Teilnehmerinnen bei diesem Treffen von ihren Maßnahmen und Vorschlägen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen.

"Die Frauenverbände werden uns den nötigen Rückenwind für unser Vorhaben geben", sagte Manuela Schwesig, und betonte, dass es darauf ankomme, den Weg für Frauen in allen Bereichen durch klare gesetzliche Vorgaben frei zu machen. "Wir haben einen Verfassungsauftrag zu erfüllen, nämlich die Förderung der tatsächlichen Gleichberechtigung von Frauen und Männer und die Beseitigung bestehender Nachteile", führte die Bundesministerin weiter aus.
Gleichberechtigte Teilhabe an Führungspositionen

Das Gesetz wird aus drei Elementen bestehen:
  • Geschlechterquote für die Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen in der Privatwirtschaft.
  • Verbindliche Zielgrößen für die Aufsichtsräte, Vorstände und obersten Management-Ebenen von mitbestimmungspflichtigen oder börsennotierten Unternehmen in der Privatwirtschaft.
  • Novellierung der gesetzlichen Regelungen für den Öffentlichen Dienst des Bundes (Bundesgleichstellungsgesetz und Bundesgremienbesetzungsgesetz).
Das Gesetzesvorhaben wird noch in diesem Jahr auf den Weg gebracht, damit es 2015 in Kraft treten kann.

Quelle: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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