Ärztinnenbund begrüßt veränderte Beitragsmodalitäten in der PKV

Pressemitteilung
27.12.2007
Dass ab 1. Januar 2008 in der Privaten Krankenversicherung (PKV) erstmals die Kosten für Schwangerschaften und Geburten auf beide Geschlechter gleich verteilt sind, wertet Dr. Astrid Bühren, Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, als einen Erfolg im Bemühungen um Gleichbehandlung.
Insgesamt betragen die Aufwendungen für Schwangerschaften und Geburten im Rahmen der PKV jährlich rund 350 bis 400 Millionen Euro. Bisher baten die privaten Krankenversicherer ihre Kundinnen dafür mit höheren Beiträgen zur Kasse. Auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG), seit August 2006 in Kraft, wird diese Frauen benachteiligende Praxis nun auch offiziell als rechtswidrig eingestuft, der Grundsatz der Gleichheit muss auf diesen Bereich angewendet werden. Das bedeutet: Die Beiträge männlicher Versicherter steigen – im Schnitt um 1,5 Prozent -, während sich die der weiblichen Versicherten um rund ein Prozent verringern. Von dieser Entscheidung werden endlich auch privat versicherte Ärztinnen profitieren.

„Diese Entwicklung ist aus Sicht des Deutschen Ärztinnenbundes erfreulich, weil sie den Genderaspekt berücksichtigt. Das soll uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es im Gesundheits- und Medizinbereich gerade diesbezüglich noch viele Probleme gibt, die dringend gelöst werden müssen“, betonte Dr. Bühren. Sie verwies darauf, dass dies nicht nur immer noch fehlende relevante Daten zur unterschiedlichen Wirksamkeit von Medikamenten bei Frauen und Männer und ausstehende Forschungen in Bezug auf die Geschlechtsspezifik von Diagnostik und Therapie bei wichtigen Erkrankungen betrifft. So müssten vor allem z. B. die Mutterschutzrichtlinien, durch die immer noch wenig sinnvolle Arbeitsverbote für schwangere Ärztinnen gelten, aktuellen Erfordernissen angepasst werden.
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