GKV-Spargesetz beschlossen: Deutscher Ärztinnenbund warnt vor Risiken für die ambulante Versorgung
Der Bundestag hat am 10. Juli 2026 das Beitragssatzstabilisierungsgesetz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beschlossen; der Bundesrat hat das Gesetz noch am selben Tag passieren lassen. Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) sieht die geplanten Einsparungen mit Sorge. Aus Sicht des Verbandes drohen sie, die wohnortnahe medizinische Versorgung nachhaltig zu schwächen, ausgerechnet in einem Bereich, der bereits heute unter erheblichem wirtschaftlichem und personellem Druck steht.
Ziel des Gesetzes ist die Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür sollen die Krankenkassen im Jahr 2027 um bis zu 19 Milliarden Euro und bis 2030 um bis zu 40 Milliarden Euro entlastet werden. Ein erheblicher Teil dieser Einsparungen soll jedoch von den Leistungserbringern getragen werden und damit von den ambulanten Praxen, in denen der überwiegende Teil der medizinischen Versorgung stattfindet.
Zudem werden Vergütungssteigerungen künftig an die tatsächliche Kostenentwicklung beziehungsweise an die Grundlohnrate gekoppelt. Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt darüber hinaus ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt.
Nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entzieht das Gesetz der ambulanten Versorgung bis zu drei Milliarden Euro.
„Gerade die ambulanten Fachgebiete, in denen viele Ärztinnen tätig sind, geraten durch die geplanten Einsparungen weiter unter Druck. Das schwächt nicht nur die Praxen, sondern langfristig auch die wohnortnahe Versorgung“, erklärt Jana Pannenbäcker, Co-Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes.
Davon betroffen sind insbesondere Menschen mit wenig zeitlicher Flexibilität, beispielsweise Berufstätige mit Sorgeverantwortung, Alleinerziehende oder pflegende Angehörige. Diese Aufgaben werden nach wie vor überwiegend von Frauen übernommen. Einschränkungen bei niedrigschwelligen Versorgungsangeboten treffen sie daher besonders häufig.
Kleinere Praxen und Einzelpraxen verfügen häufig über geringere wirtschaftliche Spielräume. Sinkende Erlöse erhöhen dort das Risiko, Leistungen einzuschränken oder Praxisübernahmen aufzuschieben. Gleichzeitig geraten Teilzeit- und Anstellungsmodelle unter Druck, ausgerechnet jene Arbeitsformen, die für die Vereinbarkeit von Familie und ärztlichem Beruf von zentraler Bedeutung sind.
Aus Sicht des DÄB drohen die Einsparungen die Attraktivität der Niederlassung weiter zu verringern und notwendige Praxisübernahmen zusätzlich zu erschweren. Gerade in ländlichen Regionen könnte sich dadurch der Mangel an Ärztinnen und Ärzten weiter verschärfen. „Eine zukunftsfähige ambulante Versorgung braucht wirtschaftlich stabile Praxen. Gerade in Fachgebieten mit einem hohen Frauenanteil dürfen notwendige Investitionen und Praxisübernahmen nicht zusätzlich erschwert werden“, betont Prof. Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, Co-Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes.
Ziel des Gesetzes ist die Stabilisierung der Beitragssätze der gesetzlichen Krankenversicherung. Dafür sollen die Krankenkassen im Jahr 2027 um bis zu 19 Milliarden Euro und bis 2030 um bis zu 40 Milliarden Euro entlastet werden. Ein erheblicher Teil dieser Einsparungen soll jedoch von den Leistungserbringern getragen werden und damit von den ambulanten Praxen, in denen der überwiegende Teil der medizinischen Versorgung stattfindet.
Wirtschaftlicher Druck auf die Praxen
Mit dem Gesetz entfallen unter anderem die extrabudgetären Zusatzvergütungen für offene Sprechstunden und Vermittlungsfälle. Auch die bisher gesondert vergütete Erst- und Folgebefüllung der elektronischen Patientenakte (ePA) wird künftig nicht mehr zusätzlich refinanziert, obwohl der organisatorische und zeitliche Aufwand in den Praxen bestehen bleibt.Zudem werden Vergütungssteigerungen künftig an die tatsächliche Kostenentwicklung beziehungsweise an die Grundlohnrate gekoppelt. Für die Jahre 2027 bis 2029 gilt darüber hinaus ein zusätzlicher Abschlag von einem Prozentpunkt.
Nach Einschätzung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung entzieht das Gesetz der ambulanten Versorgung bis zu drei Milliarden Euro.
„Gerade die ambulanten Fachgebiete, in denen viele Ärztinnen tätig sind, geraten durch die geplanten Einsparungen weiter unter Druck. Das schwächt nicht nur die Praxen, sondern langfristig auch die wohnortnahe Versorgung“, erklärt Jana Pannenbäcker, Co-Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes.
Niedrigschwellige Versorgungsangebote geraten unter Druck
Offene Sprechstunden und Vermittlungsfälle wurden eingeführt, um Patientinnen und Patienten einen schnellen und unkomplizierten Zugang zur medizinischen Versorgung zu ermöglichen. Mit dem Wegfall der zusätzlichen Vergütung geraten genau diese Angebote wirtschaftlich unter Druck.Davon betroffen sind insbesondere Menschen mit wenig zeitlicher Flexibilität, beispielsweise Berufstätige mit Sorgeverantwortung, Alleinerziehende oder pflegende Angehörige. Diese Aufgaben werden nach wie vor überwiegend von Frauen übernommen. Einschränkungen bei niedrigschwelligen Versorgungsangeboten treffen sie daher besonders häufig.
Frauen und Ärztinnen besonders betroffen
Auch innerhalb der Ärzteschaft wirken sich die geplanten Einsparungen unterschiedlich aus. Besonders betroffen sind Fachgebiete mit einem hohen ambulanten Versorgungsanteil, darunter die Allgemeinmedizin, die Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie die Kinder- und Jugendmedizin. Gleichzeitig ist der Frauenanteil in diesen Disziplinen besonders hoch.Kleinere Praxen und Einzelpraxen verfügen häufig über geringere wirtschaftliche Spielräume. Sinkende Erlöse erhöhen dort das Risiko, Leistungen einzuschränken oder Praxisübernahmen aufzuschieben. Gleichzeitig geraten Teilzeit- und Anstellungsmodelle unter Druck, ausgerechnet jene Arbeitsformen, die für die Vereinbarkeit von Familie und ärztlichem Beruf von zentraler Bedeutung sind.
Aus Sicht des DÄB drohen die Einsparungen die Attraktivität der Niederlassung weiter zu verringern und notwendige Praxisübernahmen zusätzlich zu erschweren. Gerade in ländlichen Regionen könnte sich dadurch der Mangel an Ärztinnen und Ärzten weiter verschärfen. „Eine zukunftsfähige ambulante Versorgung braucht wirtschaftlich stabile Praxen. Gerade in Fachgebieten mit einem hohen Frauenanteil dürfen notwendige Investitionen und Praxisübernahmen nicht zusätzlich erschwert werden“, betont Prof. Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, Co-Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes.
Klare Forderungen des DÄB
Der Deutsche Ärztinnenbund fordert daher:- verlässliche wirtschaftliche Rahmenbedingungen für die wohnortnahe ambulante Versorgung,
- ein kontinuierliches Monitoring der Auswirkungen auf Terminangebote, Wartezeiten und Praxisübernahmen, insbesondere in der Allgemeinmedizin, der Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie der Kinder- und Jugendmedizin,
- den Erhalt niedrigschwelliger Zugangswege für Menschen mit Sorge- und Pflegeverantwortung,
- Rahmenbedingungen, die Teilzeit, Anstellung und kooperative Praxisformen nicht benachteiligen,
- eine verlässliche Finanzierung des Digitalisierungsaufwands in den Praxen sowie
- eine verpflichtende geschlechtersensible Folgenabschätzung bei zukünftigen gesundheitspolitischen Gesetzgebungsvorhaben.
