DÄB-Siegel Mutterschutz für schwangere Ärztinnen

Eine Weiterarbeit in patientennahen Tätigkeiten ist auch für schwangere Ärztinnen gut möglich. Selbst in chirurgischen Fächern lässt sich ein verantwortungsvoller Mutterschutz für schwangere Ärztinnen in der Regel ohne Beschäftigungsverbote gestalten. Das ist ein zentrales Ergebnis unseres Aufrufs, dem DÄB positive Beispiele für einen gelungenen Mutterschutz anzuzeigen.

Es ist auch weiterhin möglich, sich beim DÄB für ein Siegel zu bewerben. Der DÄB prüft jedes einzelne – und vergibt das Mutterschutz-Siegel für Klinikabteilungen und Praxen, in denen schwangere Ärztinnen adäquat weiterarbeiten können.

Die Abteilungen auf unserer Positivliste werden aktuell reevaluiert, um sicherzustellen, dass die Verleihung unseres Siegels gerechtfertigt ist. Die aktualisierte Liste wird nach Prüfung wieder an dieser Stelle erscheinen.