DÄB fordert sofortige Transparenz bei TTIP auch für das Gesundheitswesen

Pressemitteilung
04.12.2015
Ende 2015 gibt es mit dem Freihandelsabkommen TTIP kein Zurück mehr, denn eine Vereinbarung, kann nur einstimmig von allen EU-Staaten wieder abgeschafft werden. Der DÄB fordert daher von der Bundesregierung, die Auswirkungen des Transatlantischen Freihandelsabkommens (TTIP) auf das deutsche Gesundheitswesen umgehend verständlich und transparent darzustellen sowie die Geschlechterperspektive bei allen TTIP-Verhandlungen offen zu legen.

Das geplante Abkommen soll die weltweit größte Freihandelszone schaffen. Dazu sollen Produkt- und Arbeitsstandards harmonisiert sowie Wettbewerbsregulierungen abgebaut werden. Im Zusammenhang mit den TTIP-Verhandlungen zwischen EU und USA haben Politikerinnen und Politiker und mehr als 250 Interessenvertretungen immer wieder den mangelnden Zugang zu Dokumenten beklagt.

Dr. med. Christiane Groß, M.A, Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes e.V. (DÄB): „Wie es mit den möglichen Auswirkungen von TTIP auf das deutsche Gesundheitswesen aussieht wissen wir nicht, weil wir keine Kenntnis davon haben, was genau geplant ist. Wir müssen befürchten, dass bei den sozialen Standards ebenso wie bei der Gesundheitsversorg ein regulatorischer Stillstand zu erwarten ist. Insbesondere auch die Geschlechterperspektive unterliegt nach wie vor einer nicht akzeptablen Geheimhaltung. Und: welche Auswirkungen könnte TTIP zum Beispiel auf das deutsche Präventionsgesetz haben, da das Prinzip der Vorsorge in den USA nicht bekannt ist?“

Wir wissen nicht, welche Auswirkungen TTIP auf den Zugang zu Arzneimitteln hat. TTIP könnte unter anderem durch eine längere Gültigkeit von Patenten zu höheren Medikamentenpreisen führen – ganz abgesehen von vermehrten Tierversuchen für kosmetische Artikel, so wie sie in den USA erlaubt sind. Dies bedeutet konkret: Blei könnten wir zukünftig in Lippenstiften, in Zahnpasta und Nagellacken und Teer in Shampoos finden.

Unterschiedliche Standards lassen Schlimmes befürchten: in den USA zugelassene Chemikalien dürfen auch in der EU vermarktet werden, ohne dass sie nach den Maßgaben der strengeren europäischen REACH-Verordnung geprüft wurden. Sollte es soweit kommen, droht in der EU eine Absenkung der Gesundheitsschutzstandards nach unten.

Wir wissen ebenfalls nicht, was TTIP für die gesetzlichen Krankenversicherungen bedeutet, ob der öffentliche Gesundheitssektor Opfer von Privatisierungen wird und ob die selbstverwalteten Körperschaften und die Organe der Selbstverwaltung als so genannte „Handelshemmnisse“ gefährdet sind.
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