DÄB für begrenzte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) - Ethik-AG spricht sich für begrenzte Anwendung in ausgewählten Zentren aus

Pressemitteilung
11.05.2011
Update: 16.05.2011
Der Deutsche Ärztinnenbund hat aufgrund des Urteils des Bundesgerichtshofs vom Juli 2010 seine Stellungnahme zur Präimplantationsdiagnostik (PID) von 2001 überarbeitet. Die rechtlichen, medizinischen und ethischen Argumente wurden vor dem Hintergrund der Erfahrungen in den letzten zehn Jahren im In- und Ausland neu abgewogen. Nachdem bisher die Durchführung einer PID mit dem Embryonenschutzgesetz nicht vereinbar schien, hat das Urteil des BGH 2010 eine PID an pluripotenten Zellen mit dem Ziel einer Schwangerschaft als gesetzeskonform eingestuft.

Dr. med. Gabriele du Bois, Vorsitzende der Ethik-AG des Deutschen Ärztinnenbundes, betont: „Als Ärztinnen sehen wir uns den Frauen und Paaren verpflichtet, die ein leidvolles Schicksal haben: Eltern, die aufgrund von Chromosomentranslokationen immer wieder Fehlgeburten erlitten haben, die schwerstkranke Kinder pflegen oder ihre Kinder sterben sehen mussten, die sich bei weiteren Schwangerschaften bei auffälliger Pränataldiagnostik für Schwangerschaftsabbrüche entschieden haben. Diese Eltern wünschen sich sehnlichst ein gesundes Kind. Sie verstehen nicht, warum sie in Deutschland keine Hilfe bekommen können. Ihnen weitere Fehlgeburten zuzumuten oder das Angebot einer Pränataldiagnostik mit nachfolgendem Schwangerschaftsabbruch eines kranken Kindes anzuraten oder sogar auf den Verzicht auf eigene Kinder hinzuweisen, fällt in der ärztlichen Beratung immer schwerer, wenn die PID in der individuellen Situation ausdrücklich gewünscht wird und auch möglich ist.“

Die Mitglieder der Ethik-AG haben sich in ihrer neuen Stellungnahme daher mehrheitlich für eine begrenzte Anwendung der PID in ausgewählten deutschen Zentren ausgesprochen, wenn eine umfassende interdisziplinäre ärztliche und psychosoziale Betreuung der betroffenen Paare gewährleistet ist.

Dr. med. Regine Rapp-Engels, Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, weist darauf hin: „Die ethische Beurteilung der PID ist unter den Kolleginnen des Deutschen Ärztinnenbundes - wie zu erwarten - nicht einheitlich. Wir sprechen uns im Interesse der letztendlich wenigen betroffenen Paare daher für eine begrenzte Zulassung der PID aus. Wir glauben nach den bisherigen Erfahrungen nicht, dass es zu einer verstärkten Diskriminierung behinderter Menschen kommen wird.

Natürlich muss Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten sein, die Paare umfassend und unabhängig über die Möglichkeiten und Risiken der PID aufzuklären. Medizinisch gesehen müssen Frauen, die eine PID vornehmen lassen wollen, weiterhin eine körperlich belastende und kostspielige künstliche Befruchtung vornehmen lassen. Die psychische Belastung der Paare ist enorm, da sie nur mit einer durchschnittlichen Wahrscheinlichkeit von 26 Prozent damit rechnen können, dass nach Durchführung der PID eine Schwangerschaft eintritt und ein gesundes Kind geboren wird. Es sollte unter Mithilfe von Humangenetikern und Reproduktionsmedizinern eine gesetzliche Regelung mit klaren Grenzen geschaffen werden, die einen möglichen Missbrauch und eine Ausweitung in der Anwendung der PID verhindert. Eine Begrenzung der PID ist durch das Gendiagnostikgesetz bereits vorgegeben.
Mehr zum Thema