Datenschutz in Klinik und Praxis - verändern Telemedizin und Telematik die Arzt-Patient-Beziehung?

Zusammenfassung des Vortrags von Dr. med. Christiane Groß*

Telematik im Gesundheitswesen reizt als Thema zu interner Diskussion, weil die geplanten Elemente nicht nur zur Verbesserung des ärztlichen Handelns führen, sondern als zusätzliche bürokratische Hürde wahrgenommen werden. Die kritische Haltung bleibt bestehen - trotz des im Sinne der Ärzte verbesserten Konzeptes der Telematikinfrastruktur (TI) nach § 291a SGB V.

Telemedizin hingegen wird weniger kritisch diskutiert, weil Telemedizin ärztliches Handeln in neue Dimensionen und auf einer neuen Kommunikationsebene umsetzt. Neben schon seit Jahren funktionierenden Telemedizinprojekten – zum Beispiel zur Unterstützung von Schiffsärzten - entwickeln sich unter anderem Projekte zur Betreuung von Patienten mit Herzinsuffizienz oder Schlaganfall, die jedoch in der Versorgung der Patienten noch nicht angekommen sind.

Die elektronische Vernetzung im Gesundheitswesen findet heute schon statt. Neben den Praxisverwaltungssystemen (PVS) und Krankenhausinformationssystemen (KIS) existieren vernetzte Praxen, Netzwerke von Krankenhäusern und angeschlossenen Praxen und Krankenhauskonzerne mit deutschlandweitem Austausch von elektronischen Patientenakten. Dazu werden größere und kleinere Server genutzt und Daten über verschiedene Systeme ausgetauscht. Neben den zentralen Netzen etablieren sich auch dezentrale Übertragungswege für Patientenakten zum Beispiel auf CD oder USB-Stick.

Die Arzt-Patient-Beziehung basiert auf dem gegenseitigen Vertrauen, in der der die Ärztin oder der Arzt als persönliches Gegenüber nicht ersetzbar ist. Trotz aller Forderungen nach einem partizipativen Muster mit einer weitgehenden Gleichberechtigung zwischen Patienten und Ärzten bleibt immer eine Asymmetrie des Wissens und Handelns bestehen, auch wenn sich die Patienten mit Hilfe des Internets inzwischen ausgiebiger und vollständiger informieren können als je zuvor. Die Patienten bleiben hilfsbedürftig (lat. patere = leiden), da sie sich vom ärztlichen Handeln Hilfe erhoffen. Dennoch kann durch die Vorinformation die Compliance gestört sein. Auf Seiten der Ärzte könnte es problematisch sein, wenn durch zu viele vorher erhaltene Informationen aus elektronischen Patientenakten die Empathiefähigkeit gestört wird. Unstrukturierte und unkontrolliert kopierte Daten in elektronischen Akten können Zeitdruck und Frustration fördern und zusätzlich die Empathie vermindern. Datensparsamkeit kann dem entgegenwirken.

Die Wahrung des Patientengeheimnisses steht für die Ärzteschaft und deren Tätigkeit an hervorgehobener Stelle, ebenso wie die Überlegung, den medizinischen Nutzen und die Praxistauglichkeit der neuen Technologie in den Vordergrund zu stellen.

*Dr. med. Christiane Groß M.A. ist Mitglied im Vorstand der Ärztekammer Nordrhein, Vorsitzende im Ausschuss E-Health der Ärztekammer Nordrhein