Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist kein Frauenthema - Medizinstudierende und junge Ärztinnen noch nicht ausreichend informiert

Pressemitteilung
05.05.2011
Die Präsidentin Dr. Regine Rapp-Engels und die Gynäkologin Dr. Ursula Windemuth vom Deutschen Ärztinnenbund begrüßten im Rahmen einer Veranstaltung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zur neuen Internetplattform Praxis und Familie, dass Bewegung in die Diskussion um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gekommen ist.

Dr. Regine Rapp-Engels: „Es ist sehr erfreulich, dass die langjährigen Forderungen des Deutschen Ärztinnenbundes Resonanz finden und sogar in das Eckpunktepapier des Bundesgesundheitsministeriums zum Versorgungsgesetz Eingang gefunden haben. Bei der Vereinbarkeit geht es nicht nur um Kinderbetreuung, sondern auch um Pflege- und Sorgearbeit in der Familie. Viele Männer haben dabei die Familie im Rücken, die meisten Frauen nach wie vor die Familie im Nacken. Sich ändernde Erwartungen und Einstellungen von Männern zeigen jedoch, dass das Thema Vereinbarkeit zunehmend auch ein Männerthema wird“.

Hier geht es nicht nur um die Lösung der Kinderbetreuungsfrage, Arbeitsstrukturen und Arbeitskultur im Medizinbetrieb müssen insgesamt familien- und menschenfreundlicher umgestaltet werden. Im Sinne einer ausgewogenen Balance zwischen Beruf und Privatleben, der sogenannten Work-Life-Balance, können solche Arbeitsbedingungen unabhängig von Familienstand und Elternschaft einem burn-out vorbeugen und zur Gesundheit und Zufriedenheit von Ärztinnen und Ärzten insgesamt beitragen. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist auch während des Studiums und in der Weiterbildungszeit im Krankenhaus Thema - weit vor der eigentlichen Praxisphase Thema.

Die Gynäkologin Dr. Ursula Windemuth wies bei der KBV-Veranstaltung darauf hin, dass vielen jungen Ärztinnen die Möglichkeit, durch Jobsharing, Teilzulassung oder die Anstellung in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) variabel in einer Praxis zu arbeiten, bisher noch nicht ausreichend bekannt ist: „Positiv für mich als Gynäkologin und alleinerziehende Mutter von drei Kindern war im Jobsharing zum Beispiel, an zwei Tagen in der Woche ohne Nacht - und Wochenenddienste zu arbeiten. Dabei konnten wir uns gegenseitig vertreten bzw. Arbeitstage tauschen, so dass eigentlich immer die Möglichkeit bestand, an wichtigen Terminen der Kinder auch da zu sein".

Grundsätzlich können bei einer Niederlassung, insbesondere in einer Gemeinschaftspraxis, die Arbeitszeiten heute schon den eigenen Bedürfnissen angepasst werden – auch wenn es noch Regelungsbedarf bei Mutterschutz und Elternzeit gibt, weil hier angestellte Ärztinnen bislang besser gestellt sind. Wünschenswert sind die von einigen Kassenärztlichen Vereinigungen bereits angeboten Niederlassungsseminare speziell für Ärztinnen. Hilfreich sind darüber hinaus auch Mentorinnenprogramme wie das des Deutschen Ärztinnenbundes.
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