GKV-Reform setzt Krankenhäuser massiv unter Druck – Deutscher Ärztinnenbund warnt vor strukturellem Versorgungsrisiko

02.06.2026
Der aktuelle Gesetzentwurf zur Stabilisierung der Beitragssätze in der GKV stellt aus Sicht der klinischen Versorgung einen tiefgreifenden Einschnitt dar – mit potenziell gravierenden Folgen für die Zukunft der Krankenhäuser in Deutschland. „Dieser Gesetzentwurf ist kein ausgewogener Reformansatz, sondern ein massives Kostendämpfungsprogramm zulasten der Leistungserbringer. Die Realität in den Kliniken wird dabei nicht abgebildet“, erklärt Prof. Dr. med. Barbara Puhahn-Schmeiser, eine der beiden Co-Präsidentinnen des Deutschen Ärztinnenbundes (DÄB).

Systematische Begrenzung der Krankenhausfinanzierung

Kern des Gesetzes ist die konsequente Begrenzung der Ausgabenentwicklung im Gesundheitswesen. Künftig sollen Vergütungssteigerungen strikt an die Einnahmenentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gekoppelt werden („Grundlohnrate als feste Obergrenze“). Gleichzeitig wird die bisherige vollständige Refinanzierung von Tarifsteigerungen ausdrücklich eingeschränkt.

„Das bedeutet in der Praxis nichts anderes als eine strukturelle Unterfinanzierung der Krankenhäuser“, ergänzt Dr. med. Petra Büchin, Vizepräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes (DÄB) und Leiterin des Chefärztinnen-Boards des DÄB. „Kostensteigerungen durch Inflation, Energiepreise, Personal oder medizinischen Fortschritt werden politisch nicht ausreichend refinanziert. Die Erlösentwicklung bleibt hinter den realen Kostensteigerungen zurück. Die Folge: eine strukturelle Finanzierungslücke, in der Kliniken dauerhaft mit steigenden, aber nicht gedeckten Kosten belastet werden.“

Hauptlast der Einsparungen bei Leistungserbringern

Besonders kritisch sieht der DÄB die Verteilung der finanziellen Lasten. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass der größte Teil der Entlastung der GKV durch Einsparungen bei Leistungserbringern erzielt wird – bereits 2027 rund 11 Mrd. Euro, ansteigend auf etwa 29 Mrd. Euro bis 2030. Das entspricht bis zu 75 Prozent der gesamten Entlastung. Die Hauptlast dieser Reform tragen dabei Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen, so der DÄB. Gleichzeitig werden Sondervergütungen gestrichen und zusätzliche Effizienzreserven eingefordert, ohne dass strukturelle Probleme wie Investitionsdefizite oder Personalmangel adressiert werden.

Trotz der massiven Einschnitte gelingt es dem Gesetz nicht, die strukturelle Schieflage nachhaltig zu lösen. Bereits für 2027 wird eine Finanzierungslücke von über 15 Mrd. Euro prognostiziert, die bis 2030 auf rund 40 Mrd. Euro anwachsen könnte. Grundlegenden Probleme werden durch die Reform nicht gelöst, sondern lediglich in die Zukunft verschoben, so der DÄB.

Konkrete Risiken für die Patientenversorgung

Aus Sicht der klinischen Praxis ergeben sich daraus unmittelbare Risiken:
  • Zunehmender massiver wirtschaftlicher Druck auf Krankenhäuser
  • Einschränkung von Leistungsangeboten und Spezialisierungen
  • Investitionsstau und verzögerte Modernisierung
  • Verschärfung des Personalmangels
  • Entstehung einer Zweiklassenmedizin
„Krankenhäuser sind keine beliebig skalierbaren Kostenstellen“, betont Büchin. „Sie sind ein zentraler Pfeiler der Daseinsvorsorge. Wenn ihre Finanzierung systematisch begrenzt wird, hat das direkte Auswirkungen auf die Versorgung der Patientinnen und Patienten.“

Gesellschaftliche Realität wird ausgeblendet

Besonders kritisch bewertet der DÄB, dass die wachsende gesellschaftliche Unsicherheit im Krankheitsfall – insbesondere im Alter – im Gesetzentwurf kaum berücksichtigt wird. „Krankenhäuser fungieren bereits heute als zentrale Auffangstruktur im Gesundheitssystem – oft auch für Defizite in anderen Versorgungsbereichen“, betont Jana Pannenbäcker, ebenfalls Co-Präsidentin des DÄB: „Die Erwartungen an die Krankenhäuser steigen kontinuierlich: mehr Patientinnen und Patienten, komplexere Fälle, mehr Innovationen, höhere Qualität. Gleichzeitig werden die finanziellen Spielräume eingeschränkt. Diese Diskrepanz ist politisch nicht ehrlich adressiert.“

Frauen besonders betroffen – soziale Ungleichheit in der Versorgung nimmt zu

Die zunehmende Ökonomisierung der Versorgung trifft Frauen besonders hart: Aufgrund des Gender Pay Gaps, höherer Teilzeitquoten und eines grundsätzlich erhöhten Risikos für Altersarmut haben sie deutlich weniger Möglichkeiten, Versorgungslücken privat auszugleichen: viele können sich eine Zwei-Klassen-Medizin schlicht nicht leisten. Gleichzeitig sind Frauen durch bestehende Rollenstrukturen überproportional oft in die Versorgung von Angehörigen eingebunden. „Werden Leistungen reduziert oder schwerer zugänglich, werden diese Lücken in die Familien verlagert – und dort überwiegend von Frauen aufgefangen“, befürchtet Pannenbäcker. „Als Deutscher Ärztinnenbund sehen wir hier ein gesamtgesellschaftliches Versorgungsproblem, das durch die aktuellen Reformpläne weiter verschärft zu werden droht.“

Zudem betreffen Einsparungen häufig Versorgungsbereiche mit hoher Relevanz für Frauen, etwa Geburtshilfe oder die Versorgung chronisch Erkrankter. Aus Sicht des DÄB verstärken die Reformpläne damit bestehende Ungleichheiten im Zugang zur medizinischen Versorgung deutlich.

Klare Forderungen des DÄB

Der Deutsche Ärztinnenbund fordert daher eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs:
  • realistische Abbildung der Kostenentwicklung in der Krankenhausfinanzierung
  • Sicherstellung der vollständigen Refinanzierung tariflicher und struktureller Kosten
  • nachhaltige Investitionsfinanzierung
  • Stärkung der Versorgungssicherheit statt kurzfristiger Ausgabendeckelung
  • stärkere Einbindung der klinischen Expertise in Reformprozesse
  • Reformen im Angebot für alte und kranke Mitbürger, die im Alltag auf personelle Hilfe angewiesen sind.
„Ohne substanzielle Nachbesserungen droht eine schleichende Erosion der Krankenhauslandschaft. Die Konsequenzen werden Patientinnen und Patienten unmittelbar spüren“, fasst Puhahn-Schmeiser zusammen. „Diese Reform ist ein Wendepunkt. Entweder wir stabilisieren das System nachhaltig – oder wir akzeptieren eine schrittweise Einschränkung der medizinischen Versorgung in Deutschland.“