Krankenhausreform darf Schmerzmedizin nicht ausblenden: Geschlechtergerechte Versorgung sichern

Frauen besonders betroffen: Gender Pain Gap droht

Der Deutscher Ärztinnenbund (DÄB) warnt eindringlich vor gravierenden Versorgungslücken in der Schmerzmedizin infolge der geplanten Krankenhausreform. Chronische Schmerzen betreffen in Deutschland laut Deutscher Schmerzgesellschaft e.V. rund 23 Millionen Menschen – bis zu 70 Prozent davon sind Frauen. Wird die Schmerzmedizin in der Reform nicht als eigenständiger Versorgungsbereich berücksichtigt, drohen erhebliche negative Folgen für Patientinnen, das Gesundheitssystem und die gesellschaftliche Gleichstellung.

Chronische Schmerzen zählen zu den häufigsten Ursachen für eingeschränkte Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit. Statistisch leidet etwa jede fünfte Person in Deutschland darunter. Entwickelt sich Schmerz zu einem dominierenden Faktor im Alltag, entsteht ein komplexes Krankheitsbild mit körperlichen, psychischen und sozialen Komponenten. Konventionelle akutmedizinische Ansätze greifen hier häufig zu kurz.

Die spezialisierte Schmerzmedizin bietet mit multimodalen, interdisziplinären Therapieprogrammen eine wissenschaftlich etablierte und oft einzige wirksame Behandlungsoption. Diese Programme erfordern speziell qualifizierte Teams, psychotherapeutische Expertise sowie koordinierte ambulante und stationäre Strukturen. Entsprechende Qualitätsanforderungen sind u. a. in der Qualitätssicherungsvereinbarung Schmerztherapie der Bundesärztekammer festgelegt.

Gender Pain Gap: Frauen besonders betroffen

Frauen entwickeln deutlich häufiger chronische Schmerzen und berichten im Durchschnitt über stärkere Schmerzbelastungen als Männer. Ursachen sind komplex und umfassen biologische, hormonelle, psychologische und soziale Faktoren. Zudem zeigen Studien, dass Schmerzmedikamente geschlechtsspezifisch unterschiedlich wirken – ein Aspekt, der in klinischen Studien bislang unzureichend berücksichtigt wird. Zugleich wird der Schmerz von Frauen gesellschaftlich und medizinisch häufig unterschätzt.

Schon heute warten Patientinnen und Patienten oftmals zwei bis fünf Jahre auf eine adäquate schmerzmedizinische Behandlung. Fachleute sprechen von einer deutlichen Unterversorgung. Dennoch ist die Schmerzmedizin im geplanten Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) nicht als eigene Leistungsgruppe vorgesehen.

Dies hätte weitreichende Konsequenzen:
  • Rückgang der Behandlungskapazitäten um bis zu 40 Prozent (nach aktuellen Berechnungen der Deutschen Schmerzgesellschaft e. V.)
  • Verlust spezialisierter klinischer Expertise
  • Gefährdung von Forschung, Lehre und Nachwuchs
  • Wegfall interdisziplinärer multimodaler Therapieprogramme
  • Zunahme von Fehldiagnosen, unnötigen Eingriffen und Folgekosten
Da Frauen überproportional betroffen sind und häufig geringere Ressourcen zur Überbrückung langer Wartezeiten haben, würde sich bestehende gesundheitliche Ungleichheit weiter verschärfen.

Forderung an die Politik

Der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) fordert die Bundesregierung daher auf, im Rahmen der Krankenhausreform eine zukunftsfähige Regelung für die Schmerzmedizin zu schaffen und sie als eigenständigen Versorgungsbereich anzuerkennen – insbesondere mit Blick auf die Frauengesundheit und gesundheitliche Chancengleichheit.

„Eine frühzeitige spezialisierte Behandlung kann Chronifizierung verhindern, unnötige Diagnostik und Operationen reduzieren sowie psychische Begleiterkrankungen vermeiden“, so Jana Pannenbäcker, Co-Präsidentin des DÄB. „Gleichzeitig sinken indirekte Kosten durch Arbeitsunfähigkeit und Frühberentung. Die Schmerzmedizin ist daher nicht nur medizinisch, sondern auch gesundheitsökonomisch von zentraler Bedeutung.“

Prof. Dr. med. Barbara Puhahn-Schmeiser, ebenfalls Co-Präsidentin des DÄB ergänzt: „Schmerz verschwindet nicht, wenn er strukturell ignoriert wird. Ohne ausreichende Versorgung verlagert er sich in individuelle Leidensgeschichten, soziale Einschränkungen und volkswirtschaftliche Belastungen. Eine moderne Gesundheitspolitik muss dem wachsenden Bedarf an spezialisierter Schmerztherapie Rechnung tragen.“

Die ausführlichen Positionen des Ärztinnenbundes zum Thema finden Sie online.