Mutterschutz für selbstständige Ärztinnen gesetzlich verankern: Deutscher Ärztinnenbund begrüßt NRW-Initiative

23.07.2026
Der Deutsche Ärztinnenbund e. V. (DÄB) begrüßt die am 6. Juli 2026 vorgestellte Initiative „FAIRsorgt“ des nordrhein-westfälischen Wirtschaftsministeriums ausdrücklich. Mit der Machbarkeitsstudie des Westdeutschen Handwerkskammertags (WHKT) und des Instituts für Mittelstandsforschung (IfM) Bonn liegt erstmals ein konkreter und praxistauglicher Vorschlag für einen gesetzlichen Mutterschutz für Selbstständige vor. Der DÄB fordert den Bund auf, diese Initiative zeitnah aufzugreifen und den Mutterschutz für Selbstständige und damit auch für niedergelassene Ärztinnen und Zahnärztinnen gesetzlich zu verankern.

Selbstständige Frauen haben in Deutschland bislang keinen gesetzlichen Mutterschutz. Rund 27.000 selbstständig erwerbstätige Frauen werden jedes Jahr schwanger und stehen während der Mutterschutzfrist ohne ausreichende finanzielle Absicherung da. Das vorgestellte Modell sieht einen Basis-Mutterschaftsausgleich von 5.000 Euro, eine optionale einkommensabhängige Aufstockung auf das bisherige Nettoeinkommen sowie eine finanzielle Unterstützung für Ersatzarbeitskräfte vor.

Für niedergelassene Ärztinnen ist die Schutzlücke existenziell

Wer eine Praxis führt, trägt die laufenden Kosten auch während einer Schwangerschaft weiter: für Personal, Miete, Medizintechnik oder Versicherungen. Gleichzeitig greifen in vielen medizinischen Fachgebieten Beschäftigungsverbote aufgrund von Infektionsrisiken, Strahlenbelastung oder operativer Tätigkeit häufig früh und weitreichend. Für niedergelassene Ärztinnen bedeutet eine Schwangerschaft deshalb oftmals ein unmittelbares wirtschaftliches Risiko.

„Schwangerschaft darf für selbstständige Ärztinnen kein Existenzrisiko sein. Wer eine eigene Praxis führt, übernimmt Verantwortung für Patientinnen und Patienten, für Mitarbeitende und für die ambulante Versorgung. Ein zeitgemäßer Mutterschutz für Selbstständige ist deshalb längst überfällig“, erklärt Prof. Dr. med. Barbara Puhahn-Schmeiser, Co-Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes.

Aus Sicht des DÄB geht es dabei nicht nur um Gleichstellung, sondern auch um die Zukunft der ambulanten Versorgung. Der Frauenanteil in der Ärzteschaft steigt kontinuierlich. Gleichzeitig stehen viele Praxen vor der Herausforderung, Nachfolgerinnen und Nachfolger zu finden. Wenn Schwangerschaft und Mutterschutz in der Niederlassung weiterhin ein wirtschaftliches Risiko darstellen, werden sich weniger Ärztinnen für den Schritt in die Selbstständigkeit entscheiden. Gerade in Zeiten des zunehmenden Hausärztinnen- und Fachärztinnenmangels darf dies nicht zum zusätzlichen Hemmnis werden.

Versorgungssicherheit braucht verlässliche Rahmenbedingungen

Die wohnortnahe ambulante Versorgung ist auf wirtschaftlich stabile Praxen angewiesen. Können niedergelassene Ärztinnen während Schwangerschaft und Mutterschutz ihre Praxis nicht ausreichend absichern, entstehen Risiken sowohl für die betroffenen Ärztinnen als auch für ihre Patientinnen und Patienten.

Ein zeitgemäßer Mutterschutz für Selbstständige ist deshalb nicht nur eine sozialpolitische, sondern auch eine gesundheitspolitische Notwendigkeit. Er stärkt die Niederlassung, verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und trägt dazu bei, die ambulante Versorgung langfristig zu sichern.

Klare Forderungen des DÄB

Der Deutsche Ärztinnenbund fordert deshalb:
  • einen gesetzlich verankerten Mutterschutz für Selbstständige, der Ärztinnen und Zahnärztinnen ausdrücklich einschließt,
  • eine verlässliche Lohnersatzleistung während der Mutterschutzfristen, die auch laufende Praxiskosten berücksichtigt,
  • eine finanzielle Absicherung von Praxisvertretungen und Ersatzarbeitskräften, eine tragfähige und dauerhaft gesicherte Finanzierung – beispielsweise über eine Umlage, Steuermittel oder eine Mischform.
Der DÄB hat bereits 2024 die „Gemeinsame Erklärung“ des Bündnisses für den Mutterschutz für Selbstständige unterzeichnet und sich seither wiederholt für einen gesetzlichen Mutterschutz für selbstständige Ärztinnen eingesetzt.

Mit der NRW-Initiative liegt nun erstmals ein konkreter und umsetzbarer Vorschlag vor.

„Nun ist der Bundesgesetzgeber gefordert, den Mutterschutz für Selbstständige gesetzlich zu verankern. Schwangerschaft darf für niedergelassene Ärztinnen kein Existenzrisiko sein“, betont Jana Pannenbäcker, Co-Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes.