Selbstbestimmt statt strafbar
Der DÄB-Ethikausschuss zum Schwangerschaftsabbruch
Der DÄB setzt sich für die Liberalisierung des § 218 ein und fordert, den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Entscheidungen über den Abbruch oder die Fortsetzung einer Schwangerschaft sind Ausdruck der reproduktiven Selbstbestimmung und körperlichen Integrität. Der Staat darf den Schutz ungeborenen Lebens nicht mit strafrechtlichen Mitteln erzwingen. Benötigt wird eine Regelung außerhalb des Strafrechts: Beratung ja – aber freiwillig, nicht verpflichtend. Die derzeitige Pflichtberatung mit anschließender Wartezeit ist eine Bevormundung ungewollt Schwangerer. Statt Zwang braucht es ein wohnortnahes und gut erreichbares Beratungsangebot.
Die medizinische Versorgungslage ist alarmierend: Zwischen 2003 und 2021 hat sich die Zahl der Ärztinnen, Ärzte und Kliniken, die Abbrüche durchführen, nahezu halbiert. In ländlichen Regionen müssen Frauen oft lange Wege und hohe Kosten auf sich nehmen, um überhaupt Zugang zu einem Abbruch zu erhalten. Schwangerschaftsabbrüche müssen als reguläre Kassenleistung verankert werden – mit flächendeckender Versorgung und klaren Qualitätsstandards. Um die Versorgung langfristig zu sichern, könnten Sonderbedarfszulassungen für Ärztinnen und Ärzte, die in unterversorgten Regionen tätig werden wollen, ein Lösungsmodell sein. Auch Kliniken sollten verpflichtet werden, entsprechende Eingriffe zu ermöglichen. Das Recht einzelner Ärztinnen und Ärzte, einen Abbruch aus Gewissensgründen abzulehnen, muss dabei gewahrt bleiben – ausgenommen sind medizinische Notfälle.
Ein weiterer Schwerpunkt der DÄB-Forderungen liegt auf der ärztlichen Ausbildung. Obwohl Ausschabungen nach Fehlgeburten zu den häufigsten gynäkologischen Eingriffen gehören, spielt der Schwangerschaftsabbruch in Studium und Facharztausbildung kaum eine Rolle. Methoden, Komplikationen und eine wertneutrale Kommunikation sollten verbindlich gelehrt werden. Eine breitere Ausbildung kann dazu beitragen, dass wieder mehr Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche anbieten – Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen diesen Effekt deutlich.
Wichtig für die Zukunft: gesellschaftliche und politische Unterstützung! Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche durchführen, sollten rechtlich geschützt und nicht länger stigmatisiert werden. Ein modernes Abtreibungsrecht stellt das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren in den Mittelpunkt – und gibt die Entscheidung über ihren Körper dorthin zurück, wo sie hingehört: zu ihr selbst.
Die ausführliche Stellungnahme vom 15.04.2024 ist online zu finden.
Die medizinische Versorgungslage ist alarmierend: Zwischen 2003 und 2021 hat sich die Zahl der Ärztinnen, Ärzte und Kliniken, die Abbrüche durchführen, nahezu halbiert. In ländlichen Regionen müssen Frauen oft lange Wege und hohe Kosten auf sich nehmen, um überhaupt Zugang zu einem Abbruch zu erhalten. Schwangerschaftsabbrüche müssen als reguläre Kassenleistung verankert werden – mit flächendeckender Versorgung und klaren Qualitätsstandards. Um die Versorgung langfristig zu sichern, könnten Sonderbedarfszulassungen für Ärztinnen und Ärzte, die in unterversorgten Regionen tätig werden wollen, ein Lösungsmodell sein. Auch Kliniken sollten verpflichtet werden, entsprechende Eingriffe zu ermöglichen. Das Recht einzelner Ärztinnen und Ärzte, einen Abbruch aus Gewissensgründen abzulehnen, muss dabei gewahrt bleiben – ausgenommen sind medizinische Notfälle.
Ein weiterer Schwerpunkt der DÄB-Forderungen liegt auf der ärztlichen Ausbildung. Obwohl Ausschabungen nach Fehlgeburten zu den häufigsten gynäkologischen Eingriffen gehören, spielt der Schwangerschaftsabbruch in Studium und Facharztausbildung kaum eine Rolle. Methoden, Komplikationen und eine wertneutrale Kommunikation sollten verbindlich gelehrt werden. Eine breitere Ausbildung kann dazu beitragen, dass wieder mehr Ärztinnen und Ärzte Schwangerschaftsabbrüche anbieten – Erfahrungen aus anderen Ländern zeigen diesen Effekt deutlich.
Wichtig für die Zukunft: gesellschaftliche und politische Unterstützung! Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche durchführen, sollten rechtlich geschützt und nicht länger stigmatisiert werden. Ein modernes Abtreibungsrecht stellt das Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren in den Mittelpunkt – und gibt die Entscheidung über ihren Körper dorthin zurück, wo sie hingehört: zu ihr selbst.
Die ausführliche Stellungnahme vom 15.04.2024 ist online zu finden.
