Stellungnahme des Deutschen Ärztinnenbundes zum Resolutionsentwurf des Europäischen Rates zur pränatalen Geschlechtsbestimmung in Europa, September 2011

September 2011

In einigen europäischen Ländern wie zum Beispiel in Aserbeidschan, Armenien, Georgien und Albanien kommt es in bis zu 10 Prozent zu Schwangerschaftsabbrüchen wenn es sich um ein Mädchen handelt.

Dies und die daraus entstehenden Folgen in den betroffenen Ländern, wie Probleme bei der Partnerwahl, Zwangsprostitution und Frauenhandel haben das "Komitee für Gleichberechtigung von Frauen und Männern" des Europäischen Rates veranlasst, einen Resolutionsentwurf zu verfassen.
In dem Resolutionsentwurf vom 09.11.2011 wird empfohlen, dass werdende Eltern in allen europäischen Ländern das Geschlecht ihres Kindes während der gesamten Schwangerschaft nicht erfahren sollen.

Für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland ist das Ende 2010 in Kraft getretene Gendiagnostikgesetz bindend, welches die Bekanntgabe des Geschlechtes des Kindes erst nach vollendeter 12. Schwangerschaftswoche, d.h. erst nach Beendigung der Frist für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch zulässt.

Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. bedauert die erschütternden Zustände in den betroffenen Ländern sehr. Trotzdem halten wir - wie auch die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG) und der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) die vom Europäischen Rat empfohlene Einschränkung in Deutschland für nicht umsetzbar. Werdende Eltern sollen in einer aufgeklärten Gesellschaft die Möglichkeit haben, das Geschlecht ihres Kindes vor der Geburt zu erfahren.

Vorstand des Deutschen Ärztinnenbundes e.V.
Mehr zum Thema