Medical Tribune vom 03.03.2022:
Positivliste des DÄB für Mutterschutz

Der DÄB erfasst ab sofort in einer Positivliste, welche Arztpraxen und Kliniken den Mutterschutz im Sinne schwangerer Ärztinnen umsetzen. Jedes Beispiel wird einzeln geprüft, um herauszufinden, was Kliniken oder Praxen, in denen Schwangere z.B. noch operieren dürfen, anderes machen, als diejenigen, in denen sie pauschal mit Beschäftigungsverboten belegt werden.