Deutsches Ärzteblatt online vom 06.04.2024:
Schwangerschaftsabbruch: Weiter geteilte Meinungen

Der Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fort­pflanzungsmedizin hat die Debatte um § 218 neu angefacht. Der DÄB positioniert sich mit einer eigenen Stellungnahme klar für eine Herausnahme aus dem Strafgesetzbuch und betont das Selbstbestimmungsrecht ungewollt schwangerer Frauen. Weitere Forderungen des DÄB betreffen die Pflichtberatung, die Versorgung und die Situation von Ärztinnen und Ärzten.