Anpassung des Embryonenschutzgesetzes gefordert: Nicht-kommerzielle Eizellspende und altruistische Embryonenspende ermöglichen – damit Medizintourismus enden kann

Pressemitteilung
14.12.2022
Es ist höchste Zeit, die rechtlichen Bedingungen für die künstliche Befruchtung in Deutschland so anzupassen, dass Paare mit unerfülltem Kinderwunsch erfolgversprechende, legale Möglichkeiten haben, die internationalem Qualitätsniveau entsprechen. Das fordern die Arbeitsgemeinschaft der Ärztinnen in der Reproduktionsmedizin und Endokrinologie (ÄRE) in der Deutschen Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (DGRM) und der Ethikausschuss des Deutschen Ärztinnenbundes e.V. (DÄB) in einer gemeinsamen Stellungnahme. Sie ist gerade im Journal für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie erschienen*.

„Paaren in Deutschland sollte endlich eine legale Alternative zu kommerziellen Eizellspenden im Ausland ermöglicht werden, wenn bei einer Frau keine entwicklungsfähigen Eizellen vorhanden sind“, erklärt Dr. Gabriele du Bois, Fachärztin für Humangenetik und Vorsitzende des DÄB-Ethikausschusses. Und Prof. Dr. Monika Bals-Pratsch, Reproduktionsmedizinerin und langjährige Sprecherin der ÄRE betont: „Besonders wichtig ist es dabei, die Sichtweise der Frauen zu berücksichtigen. Es gilt, Mehrlingsschwangerschaften möglichst zu vermeiden, weil sie ein Risiko für die Gesundheit der Kinder und die Gesundheit der Schwangeren bergen.“ Um dies sicherzustellen, fordern die beiden Ärztinnenverbände, das Embryonenschutzgesetz (ESchG) dahingehend zu ändern, dass eine nicht-kommerzielle Eizellspende und ebenso die altruistische Embryonenspende aus Eizellen im Vorkernstadium zulässig sind.

„Diese Neuregelung ist überfällig und würde helfen, den Medizintourismus für betroffene Frauen zu beenden“, erklärt die DÄB-Ethikexpertin du Bois. „Außerdem würde endlich die immer noch drohende Kriminalisierung für ärztliche Kolleginnen und Kollegen enden, die bei der altruistischen Vermittlung von gespendeten Embryonen nach Freigabe von befruchteten Eizellen mitwirken.“ DÄB und ÄRE hatten in der Vergangenheit mehrfach auf eine entsprechende Regelungslücke im ESchG von 1990 aufmerksam gemacht. „Unsere Gesellschaft hat sich verändert und die Reproduktionsmedizin und Embryologie haben sich weiterentwickelt“, sagt ÄRE-Expertin Bals-Pratsch. Juristisch wird der Wandel bereits an einigen Stellen sichtbar. So hat erst vor wenigen Wochen das Landgericht Augsburg ein Verfahren gegen die Vorstandmitglieder des Netzwerk Embryonenspende e.V. wegen Geringfügigkeit der Schuld und mangelndem Interesse der Öffentlichkeit an einer Strafverfolgung gegen eine Geldauflage eingestellt.

„Wir müssen in Deutschland der Situation ungewollt kinderloser Menschen nun auch gesetzlich besser gerecht werden“, sagt Bals-Pratsch. Die Bundesregierung hatte in ihrem Koalitionsvertrag vom 24. November 2021 wesentliche gesetzliche Änderungen für die Spenden angekündigt. DÄB und ÄRE mahnen nun die Umsetzung an.

*Bals-Pratsch M., du Bois G.. Ärztinnen fordern die zeitgemäße Anpassung des deutschen Embryonenschutzgesetzes (ESchG). J Reproduktionsmed Endokrinol 2022; 19 (6) 331
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