Deutscher Ärztinnenbund e.V. (DÄB) unterstützt Gesetzesvorhaben zur Förderung der Entgeltgleichheit

Pressemitteilung
23.12.2015
Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) begrüßt die Vorschläge eines Gesetzes zur Förderung der Entgeltgleichheit von Frauen und Männern von Bundesministerin Manuela Schwesig und die darin enthaltene Umsetzung der Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag.

„Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist ein Gebot von Vernunft und Chancengleichheit– und muss auch für Ärztinnen im Gesundheitswesen gelten“ sagt Prof. Dr. Gabriele Kaczmarczyk, Vizepräsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes, und fährt fort: „Die bestehenden Lohndifferenzen sind aus der Sicht des DÄB nicht zu akzeptieren. Es ist höchste Zeit, dass die avisierten Änderungen endlich in Kraft treten. Die geplante Berichtspflicht und der individuelle Auskunftsanspruch im Gesetz können einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung und Veränderung leisten“.

Der Deutscher Ärztinnenbund e.V. erinnert daran, dass auch Ärztinnen im Durchschnitt deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen verdienen – das gilt sowohl für die Klinik als auch für die Praxis. Dabei geht es dem DÄB nicht nur um ein noch teilweise zu beobachtendes ungleiches Gehalt, sondern vor allem um ungleiche berufliche Chancen. In Krankenhäusern stellen Frauen bei den Geringer Verdienenden die Mehrheit und sind unter den Besserverdienenden kaum vertreten. In den Praxen liegen Ärztinnen bei den Erlösen durch gesetzlich Versicherte ebenfalls klar hinter männlichen Ärzten. Nur bei Ärzten und Ärztinnen, die tarifvertraglich gebunden sind, entfällt die Lücke.

Im niedergelassenen Bereich können sich Einkommensunterschiede bis zu 25 Prozent auch daraus ergeben, dass Ärztinnen häufig in den Facharztgruppen vertreten sind, die innerhalb der Ärzteschaft im unteren Einkommensbereich zu finden sind, wie beispielsweise Allgemeinmedizin und Kinderheilkunde. Zum Teil mag der Unterschied beim Überschuss in den Praxen auch daran liegen, dass Ärztinnen über alle Fachgebiete hinweg mehr Zeit für ihre Patienten aufwenden und weniger Patienten behandeln. Auch Oberärztinnen, Geschäftsführerinnen und Chefärztinnen, die im Durchschnitt 10 Prozent der Beschäftigten ausmachen, erhalten in der Regel weniger als ihre männlichen Kollegen, weil sie oft ihre Forderungen nicht durchsetzen wollen oder können.
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