Ethikausschuss des DÄB bezieht Stellung zu § 218: Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches regeln und die Versorgung verbessern!

Pressemitteilung
15.04.2024
Der Deutsche Ärztinnenbund e.V. (DÄB) begrüßt die Absicht im Abschlussbericht der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, Schwangerschaftsabbrüche in der Frühphase endlich aus der Rechtswidrigkeit zu holen. Zu diesem Abschlussbericht legt auch der DÄB heute seine Stellungnahme zu Schwangerschaftsabbrüchen vor. Diese hat der Ethikausschuss des DÄB ausgearbeitet. „Wir freuen uns, dass die Kommission unsere Einschätzung teilt, dass die Stigmatisierung von ungewollt schwangeren Frauen durch die bisherige Regelung im Strafgesetzbuch enden muss“, sagt DÄB-Präsidentin Dr. Christiane Groß. Allerdings sind dem DÄB einige Vorschläge der Arbeitsgruppe nicht dezidiert genug. „Wir fordern unter anderem ein Beratungsrecht statt einer Beratungspflicht“, sagt die Humangenetikerin Dr. Gabriele du Bois, die den DÄB-Ethikausschuss leitet. „Auch das gehört dazu, um das generelle Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu respektieren, für das der DÄB seit nunmehr 100 Jahren eintritt.“

Die komplette Stellungnahme des Ethikausschusses des DÄB zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs finden Sie gesondert.

Hier die Positionen des DÄB im Überblick:
  • Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen muss gewahrt werden, ebenso das Recht auf körperliche Integrität.
  • Der Staat darf den Schutz des ungeborenen, aber noch nicht lebensfähigen Lebens nicht mit dem Strafgesetzbuch und gegen den Willen der Schwangeren einfordern.
  • Beratungen sollen angeboten werden – aber nicht verpflichtend sein. Die Pflichtberatung samt Wartezeit ist eine Bevormundung. Frauen, die ein Beratung wünschen, müssen allerdings das Recht haben, diese zeit- und wohnortnah zu erhalten.
  • Die Versorgungslage ist vollkommen unzureichend. Es mangelt an Angeboten von Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen. Und es fehlt an Beratungsangeboten. Wir setzen uns dafür ein, dass der Zugang zu Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, im Sinne des Versorgungsauftrags der Länder gewährleistet wird.
  • Angesichts der gegenwärtigen Krise bei der gesundheitlichen Versorgung Schwangerer fordern wir ein Konzept der politischen Entscheidungsträger, Berufsverbände und Krankenkassen, um das Recht auf Schwangerschaftsabbruch flächendeckend sicherzustellen.
  • Es ist zu erwägen, in unterversorgten Gebieten durch Sonderbedarfszulassungen Ärzt:innen, die sich bereit erklären, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen, eine Niederlassungschance zu geben.
  • Ein weiterer wichtiger Schritt, um die Versorgungslücke zu schließen, beinhaltet, dass vor allem die Wissenskompetenz und ggf. die Praxis der Schwangerschaftsabbrüche als fester Bestandteil der medizinischen Aus- und Weiterbildung gelten müssen.
  • Strengere Sanktionen gegen Gehsteigbelästigung, von sogenannten Lebensschützern, erachten wir als wegweisend – schon allein als Signal an die Gesellschaft, die Entscheidungen ungewollt schwangerer Frauen selbstverständlich zu respektieren.
  • Wir stehen zu dem individuellen Selbstbestimmungsrecht von Ärztinnen und Ärzten, die sich frei entscheiden können, ob sie einen solchen Eingriff vornehmen wollen oder nicht – außer im Notfall mit Konsequenzen für das Leben der Mutter.
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