Ärztinnenbund zum Positionspapier „Operieren in der Schwangerschaft“

Überfällige Reform des Mutterschutzgesetzes bleibt Ziel des Verbandes

Pressemitteilung
20.01.2015
Zwei Chirurginnen haben durch eine zeitgemäße Auslegung des Mutterschutzgesetzes bewiesen, dass schwangere Ärztinnen unter individuell abgesicherten Bedingungen operieren dürfen und können. Bisher war dies bei einer häufig nicht mehr zeitgemäßen und restriktiven Auslegung des Mutterschutzgesetzes nicht erlaubt.

Das Projekt „Operieren in der Schwangerschaft“ des Jungen Forums der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (DGOU) hat dazu in Zusammenarbeit mit dem Perspektivforum Junge Chirurgie eine informative Website unter www.OPidS.de veröffentlicht, auf der es heißt: "Ziel des Positionspapiers „Operieren in der Schwangerschaft“ ist es nicht, die Errungenschaften des Mutterschutzgesetzes zu umgehen, sondern der mündigen schwangeren Chirurgin ein Mitbestimmungsrecht zu geben, um unter bestmöglichen Schutzmaßnahmen ihre operative Tätigkeit fortzusetzen".

Dr. med. Regine Rapp-Engels, Präsidentin des Deutschen Ärztinnenbundes e.V. erklärt dazu: „Der DÄB begrüßt das Projekt „Operieren in der Schwangerschaft (OPidS)“ - spiegelt es doch das langjährige Anliegen des Ärztinnenbundes, dass schwangere Ärztinnen nicht automatisch einem Tätigkeitsverbot unterliegen, sondern ein Recht darauf haben, unter angepassten Bedingungen weiter zu arbeiten und ihre berufliche Aus- und Weiterbildung fortzusetzen. Der DÄB ist mit allen wiederholten Vorstößen zu diesem Thema seit über 15 Jahren bedauerlicherweise häufig auf eine große verbale Aufgeschlossenheit bei gleichzeitiger Verhaltensstarre gestoßen. Wir werden jedoch auch weiter für die längst überfällige Reform des Mutterschutzgesetzes für alle schwangeren Ärztinnen eintreten und freuen uns über die mediale Unterstützung durch die beiden Kolleginnen".

Auf der neuen Webpage steht unter anderem unter welchen Bedingungen schwangere Ärztinnen im OP arbeiten dürfen. Das Positionspapier „Operieren in der Schwangerschaft“ enthält zum Beispiel Informationen zu rechtlichen Aspekten, Röntgen und Strahlenschutz, Infektionsrisiko und Narkose sowie ein Musterbeispiel für eine individuelle Gefährdungsbeurteilung. Darüber hinaus wird darüber informiert, dass durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung das Risiko für zahlreiche Gefahrenquellen im OP heute weitestgehend minimiert werden kann und dass intravenöse und regionale Anästhesieverfahren eine gute Alternative zu Narkosegasen darstellen. Beim Röntgen können die Schwangeren den OP-Saal verlassen und bezüglich der Infektionskrankheiten Hepatitis C und HIV gibt es heutzutage schnell verfügbare Tests zum Patientenscreening sowie stichsichere Instrumente.

Dr. med. Lea Seidlmayer, Vorsitzende des Jungen Forums des Deutschen Ärztinnenbundes e.V., ergänzt: "Die Website, initiiert von Dr. med. Maya Niethard, die auch im DÄB Mitglied ist, und Dr. med. Stefanie Donner von der Sektion Familie und Beruf des Jungen Forums der DGOU ist für junge Kolleginnen hilfreich. Auch einige unserer DÄB-Kolleginnen haben bis zu sechs Wochen vor der Geburt operiert. Mit der neuen Website machen die beiden Kolleginnen anderen Schwangeren Mut, den vom Ärztinnenbund eingeschlagenen Weg weiter zu gehen“.

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