Foto: © Oliver Kraus

Runder Tisch der führenden Ärztinnen in den Fachgesellschaften

Der Grundgedanke, mit dem der Deutsche Ärztinnenbund vor beinahe 100 Jahren gegründet wurde, war es, die Interessen von Ärztinnen aller Fachrichtungen zu vertreten und deren Belange berufspolitisch voranzubringen. Dieser Gedanke animiert den DÄB zu Netzwerken über die Verbandsgrenzen hinaus. Ein recht neues Projekt ist der „Runde Tisch der führenden Ärztinnen in den Fachgesellschaften“.

Den Anstoß gab eine Einladung des DÄB, mit dem Gedanken, eine fachübergreifende Vernetzung von Ärztinnen in Führungsverantwortung zu schaffen. Im Dezember 2022 kamen dann erstmals interessierte Ärztinnen zum Runden Tisch zusammen. Das erste Ziel war es, im geschützten Rahmen Herausforderungen für Ärztinnen in den einzelnen Fachgesellschaften zu identifizieren, gemeinsame Belange zu definieren und schließlich gemeinschaftlich Forderungen an die Fachgesellschaften zu kommunizieren und Änderungen anzustoßen.

Wie Sie in den Beiträgen auf den kommenden Seiten erfahren werden, stellte sich schnell heraus, dass es viele gemeinsame Themen gibt. Es entstand eine Aufgabenliste, die der Runde Tisch abarbeiten möchte. Während wir bereits einige der To-dos angepackt haben, ergänzen wir die Liste, sobald wir irgendwo einen Handlungsbedarf feststellen. Da wir uns seit dem ersten Termin regelmäßig treffen, finden sich durchaus immer wieder neue Themen. Insgesamt hat der Runde Tisch ein Spektrum und eine Ambition deutlich über die persönliche Vernetzung hinaus. Wir möchten durch für Ärztinnen relevante Veränderungen in den Fachgesellschaften die Grundbedingungen, unter denen wir arbeiten, angleichen – möglichst positiv natürlich im Hinblick auf die Chancengleichheit.

Infoveranstaltung zum Mutterschutz

Als erste große gemeinsame, auch nach außen wirkende Aktion hat der Runde Tisch am 7. März 2024 eine Online- Veranstaltung zum Mutterschutz organisiert. Prof. Dr. jur. Katja Nebe vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Recht der Sozialen Sicherheit an der Universität Halle-Wittenberg hat die juristischen Rahmenbedingungen zur Weiterarbeit von schwangeren Ärztinnen insbesondere für Arbeitgeber dargelegt. Sie zeigte personalverantwortlichen Ärztinnen und Ärzten in Kliniken Wege auf, um schwangere Ärztinnen weiter in der patient:innennahen Krankenversorgung einzusetzen, ohne juristische Regresse zu fürchten.

Unsicherheiten ausräumen

Nach wie vor besteht bei diesem Thema eine Verunsicherung und es kursieren auch einige halbrichtige Informationen. Katja Nebe ist eine Expertin für den Mutterschutz im Medizinsektor. Unter ande­rem hat sie in ärztin 1/2022 einen umfassenden Beitrag zum diskriminierungsfreien Mutterschutz verfasst – wie er auch dem Sinn des 2018 novellierten Mutterschutzgesetzes entspricht. Die Juristin erklärte bei dem Online-Meeting genau, worauf bei der anlassbezogenen Gefährdungsbeurteilung zu achten ist, um auf der sicheren Seite zu sein, falls einmal ein Problem entsteht.

Weitere Themen der Liste sind bereits in Bearbeitung. Unter anderem planen wir Maßnahmen, um der paritätischen Verteilung von Vorträgen, Chairs und anderen prominent sichtbaren Beiträgen in wissenschaftlichen Kongressen der verschiedenen Fachgesellschaften näher zu kommen.

Prof. Dr. med. Barbara Puhahn-Schmeiser ist eine der beiden Vizepräsidentinnen des DÄB und betreut den Runden Tisch.

E-Mail: barbara.puhahn-schmeiser@aerztinnenbund.de
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