Sehr große Unterstützung für DÄB-Forderung: Tauglicher Mutterschutz, jetzt!

Pressemitteilung
23.11.2021
Rund 100 Einzelpersonen und Verbände aus dem Gesundheitswesen befürworten die Forderung des Deutschen Ärztinnenbundes e.V. (DÄB), den Mutterschutz im Gesundheitswesen endlich diskriminierungsfrei umzusetzen. Auf der Website des DÄB findet sich die Liste der Unterstützerinnen und Unterstützer. „Nötig sind Regeln und Handlungshilfen für eine Anwendung des Mutterschutzgesetzes, die es Schwangeren im Normalfall ermöglichen, unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen ihrer Arbeit nachzugehen, so dass sie keine Verzögerungen in ihrer beruflichen Laufbahn erleiden, nur weil sie Kinder bekommen“, sagt PD Dr. Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB.

Das Mutterschutzgesetz war 2018 novelliert worden. Seither haben Frauen im Gesundheitswesen stark damit zu kämpfen, dass sie von relevanten Tätigkeiten abgezogen werden oder gar nicht mehr arbeiten können, sobald sie an ihrer Arbeitsstelle ihre Schwangerschaft melden. Das war auch schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie Anfang 2020 so. Das Problem hängt mit weit auslegbaren juristischen Formulierungen im Gesetzestext zusammen. Klare Vorgaben für die praktische Umsetzung des Mutterschutzgesetzes in Form einer technischen Regel könnten das ändern – sind aber bisher nicht erfolgt.

Zu den Unterstützerinnen der Forderung nach einer besseren praktischen Regelung gehört Dr. Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bund Bundesverbands. Sie sagt: „Schwangeren, die auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und individueller Anpassung der Arbeitsbedingungen weiterhin tätig sein können und wollen, sollte dies ermöglicht werden. Für Ärztinnen in Weiterbildung ist das besonders wichtig. Bei einem Dissens zwischen Arbeitgeber und Ärztin soll dieser innerhalb von 14 Tagen von der zuständigen Behörde beschieden werden. Dazu braucht es bundeseinheitliche, transparente Kriterien.“

Der Präsident der Bundesärztekammer Dr. Klaus Reinhardt sagt: „Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist Realität. Gut ausgebildete Frauen pauschal ins Beschäftigungsverbot zu schicken, weil sie schwanger sind, ist schlichtweg verantwortungslos. Wir brauchen einen beschäftigungsfördernden Mutterschutz!“ Das betont ebenso Prof. Dr. Anke Lesinski-Schiedat, stellvertretende Vorsitzende des Hartmannbunds: „Eine realitätsnahe, den Ärztinnen zugewandte Anwendung des vorhandenen Mutterschutzgesetzes schützt das werdende Leben und schützt Patienten – denn dann können Ärztinnen weiter an der Patientenversorgung teilnehmen. Das ist dringend erforderlich."

Bereits im Juli hatte der DÄB in einem Offenen Brief auf die verheerende Situation hingewiesen und Vorschläge unterbreitet. Daraufhin hatten sich eine breite Unterstützung formiert. Anfang November haben dann DÄB, Deutscher Hebammenverband, Deutscher Pflegerat und die Bundesärztekammer zusammen das Anliegen an die Verhandlungsführenden der geplanten Ampelkoalition herangetragen.